allg. Fischereibestimmungen

Fangzeit

5:00 – 23:00 Uhr, Ausnahme: 24 Stundenfischen*

Tagesausfang

 

Es dürfen nicht mehr als 5 Fische pro Tag, davon höchstens je 2 Amur, Karpfen, Schleien,
Nasen (nur in Oö), Äschen, Hechte, Zander, aus den Angelgewässern des SSFV entnommen werden. Die Nase ist in Salzburg ganzjährig geschont!

Ausnahme: Alterbach (2 Fische)
Am Alterbach und Söllheimerbach ist die Äsche ganzjährig geschont!

Gefangene Fische

Es dürfen nur Fische mit entsprechendem Mindestmaß und außerhalb der Schonzeit in Besitz genommen werden. Im Setzkescher befindliche Fische dürfen nicht mehr ausgetauscht werden! Ein Verkauf gefangener Fische aus den Vereinsgewässern ist nicht gestattet. Die Mitnahme lebender Fische ist untersagt. Zuwiderhandlung wird geahndet.

Zurücksetzen von Fischen /Fenstermaß bei Karpfen

Salmoniden (Forellen) mit erreichtem Brittelmaß (Mindestmaß) dürfen an den stehenden Gewässern nicht zurückgesetzt werden! Generell ist beim Zurücksetzen auf eine schonende und weidgerechte Behandlung der Fische zu achten.

An allen stehenden Gewässern (Teiche) ist der Karpfen ab 65cm (ausgenommen Amur) ausnahmslos wieder schonend zurückzusetzen! Das Mitführen und die Verwendung einer Schonmatte ist beim Friedfischangeln an den Teichen Pflicht!

Eintragung des Fanges / Aufbewahrung

Jeder Fisch, der entnommen wird, ist sofort nach dem Fang und vor Wiederaufnahme der Fischerei in der Tageskarte bzw. als Mitglied im Fangbuch unlöschbar einzutragen. Fischen ohne Fangbuch bei Mitgliedern ist unzulässig! Die gefangenen Fische sind am Angelplatz bei sich aufzubewahren und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzuzeigen.
Es dürfen pro Jahr und Mitglied max. 160 Fische entnommen werden.

Köderfischfang: max. 5 Stück

Kein zusätzliches Köderfischfanggerät erlaubt. Köderfische bis 25cm zählen nicht zum Tagesausfang.

 Lebende Wirbeltiere (Fische, Frösche usw.) sind als Köder gesetzlich verboten!
Ebenfalls sind alle Arten von Decapoden (Garnelen, Shrimps, Krebse…) oder Teile davon in Sbg. als Köder verboten!

Ausrüstung

Ordentliches Angelgerät, Maßband, Hakenlöser, Kugelschreiber, Unterfangkescher;
Beim Friedfischangeln an den stehenden Gewässern (Teiche) auch eine Schonmatte.

Angelgeräte:

2 Angelruten / Ausnahme: Alterbachsystem und Pladenbach nur 1 Angelrute erlaubt

Grundfischen: 2 Einfachhaken; Stoppelfischen: 1 Einfachhaken; Spinnfischen: Mehrfachhaken; Ausnahme: Alterbachsystem nur 1 Einfachhaken erlaubt! Raubfischfang mit Stoppel nur mit Einfachhaken erlaubt!

Angeln

Angeln grundsätzlich nur vom Ufer aus gestattet  – In den Fließgewässern auch Wattfischen erlaubt

Angelplatz

Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu halten und auch sauber zu verlassen  - Zuwiderhandlung wird geahndet!
Das Verlassen der ausgelegten Angel ist ausnahmslos verboten.

Anfüttern

Zur Vermeidung einer Wasserbelastung durch die Fischerei ist das Anfüttern auf ein bescheidenes Maß zu beschränken.
Die Verwendung von Futterbooten und Drohnen ist verboten!

Mitfischen von Kindern
1 Kind zwischen 6. & 12. Lebensjahr

Bedingungen: Der Lizenznehmer muss volljährig sein, Angelgeräte sowie Ausfang des Kindes werden dem Lizenznehmer angerechnet. Der Lizenznehmer trägt die volle Verantwortung für das Kind.

 

Fischerlegimitation

In Salzburg ist mitzuführen: Gültige amtliche Jahresfischerkarte (inkl. Einzahlungsbestätigung der Fischereiumlage)  oder Gastfischerkarte mit Lichtbildausweis, privatrechtliche Erlaubnis des SSFV (Lizenz); bei Mitgliedern auch das Fangbuch inkl. Mitgliedsausweis

In Oberösterreich: Fischerkarte oder Fischergastkarte mit Lichtbildausweis, OÖ Lizenzbuch, privatrechtliche Erlaubnis des SSFV (Lizenz); bei Mitgliedern auch das Fangbuch inkl. Mitgliedsausweis

Verbote

Das Ausnehmen und putzen der Fische am Gewässer ist verboten, auch das Campieren, Zelten, Abbrennen von Feuer und Grillen mit offenem Feuer sowie die Belästigung oder Vertreibung von Tieren. Fahrverbote sind zu beachten!

An den stehenden Gewässern (Teiche) ist das Spinnfischen bis 1. Mai verboten!

An allen stehenden Gewässer (Teiche) sind Karpfen ab 65cm wieder schonend zurücksetzen! Das Mitführen und die Verwendung einer Schonmatte ist beim Friedfischangeln an den Teichen Pflicht!

Stand: 2017 - Änderungen vorbehalten.