Fischereibestimmungen
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Vereinsgewässer des Salzburger Sportfischerei-Vereins.
Zusatz: Weitere Bestimmungen befinden sich auf den Tageskarten sowie im Fangbuch.
Wichtig
Am Salzachsee sind Zelte und Brollys gesetzlich durch die Stadt Salzburg verboten.
Mitglieder-Regel
Nur SSFV-Mitglieder dürfen am Salzachsee und Hürdenteich mit 3 Angelruten fischen.
Ausrüstung
- Mitzuführen & zu verwenden: ordentliches Angelgerät, Maßband, Lösezange, Kugelschreiber und Unterfangkescher.
- Empfehlung: Abhakmatte außerhalb des Wassers verwenden.
Köder
In Salzburg sind alle Arten von lebenden oder toten Decapoden (zehnfüßige Krebse, z. B. Garnelen, Shrimps, Flusskrebse etc.) oder Teile davon als Köder gesetzlich verboten. Der lebende Köderfisch ist in Salzburg und Oberösterreich als Köder ebenfalls verboten.
Anfüttern
Zur Vermeidung einer Wasserbelastung ist das Anfüttern auf ein bescheidenes Maß zu beschränken. Verboten sind Futterraketen jeglicher Art, Stand- und Angelkatapulte, Boote, Futterboote sowie Drohnen.
Köderfischfang & Spinnfischen
Ab 1. Jänner unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße erlaubt.
- Kein zusätzliches Köderfischfanggerät erlaubt.
- Köderfische: max. 5 Stück bis 25 cm → zählen nicht zum Tagesausfang.
- Ab 25 cm zählen Köderfische zum Tagesausfang und sind einzutragen.
- Gesetzliche Mindestmaße & Schonzeiten sind zu beachten.
Angelgerät & Fischereiarten
- Max. 2 Angelruten (inkl. Köderfischrute).
- Grundfischen mit 2 Einfachhaken.
- Stoppelfischen mit 1 Einfachhaken.
- Spinnfischen mit Mehrfachhaken erlaubt.
- Fliegenfischen: Die Verwendung eines Springers ist erlaubt.
- SSFV-Mitglieder am Hürdenteich und Salzachsee: 3 Angelruten (inkl. Köderfischrute) erlaubt*.
Gewässerspezifische Regelungen
Nur 1 Fliegenrute erlaubt. Verwendung von Schonhaken oder angedrückten Widerhaken vorgeschrieben.
Erlaubt: Spinnfischen mit Einfachhaken oder Fliegenfischen. Beim Fliegenfischen ist die Verwendung eines Springers generell erlaubt.
Im Bereich oberhalb der Klosterwiese auf linker und rechter Uferseite flussabwärts ist das Betreten eines privaten Grundstücks (ca. 150 m) verboten – dort ist das Fischen untersagt.
Angelplatz & Verhalten
- Angeln grundsätzlich nur vom Ufer aus erlaubt. In Fließgewässern ist Wattfischen erlaubt.
- Auf Fang ausgelegtes Angelgerät darf nicht verlassen werden.
- Campieren, Feuer, Grillen mit offenem Feuer sind verboten.
- Am Salzachsee sind Zelte und Brollys gesetzlich verboten. Erlaubt ist pro Lizenznehmer 1 handelsüblicher Angelschirm, der auf einer Seite bis zum Boden geschlossen sein kann.
Mitfischen von Kindern
Allgemein
- 1 Kind zwischen 6–12 Jahren.
- Der Lizenznehmer muss volljährig sein.
- Angelgerät & Ausfang des Kindes werden dem Lizenznehmer angerechnet.
- Der Lizenznehmer trägt die volle Verantwortung.
Für SSFV-Mitglieder
- Zusätzlich 1 Kind (6–12 Jahre) mit 1 Angelrute.
- Kind muss sich in unmittelbarer Nähe des Lizenznehmers aufhalten.
- Achtung: Beim Fischen mit 3 Ruten am Salzachsee/Hürdenteich durch Mitglieder darf keine 4. Rute beim Mitfischen von Kindern verwendet werden*.
Fahrverbote
Fahrverbote sind ausnahmslos einzuhalten – auch für Be- und Entladen der Ausrüstung. Missachtung kann mit entschädigungslosem Entzug der Lizenz geahndet werden; zudem drohen Anzeigen gem. StVO.
Hürdenteich: Das Befahren der Straße zum hinteren Teil des Teiches (Einfahrt Hundeabrichtplatz) sowie das Parken am Ende dieser Straße zum Teich sind ausnahmslos verboten – auch bei offenem Schranken. Bei Nichtbeachtung: Entzug der Lizenz und Meldung an den Grundeigentümer zwecks Besitzstörungsklage.
Allgemeine Bestimmungen
- Beim Angeln sind Tageskarte, gültige Jahresfischerkarte oder Gastfischerkarte mit Lichtbildausweis mitzuführen und dem Fischereischutzorgan unaufgefordert vorzulegen. Bei Mitgliedern zusätzlich Fangbuch & Mitgliedsausweis.
- Den Anordnungen der Wacheorgane ist Folge zu leisten.
- Für Unfälle jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
Entnahme & Rücksetzen
- Salmoniden (Forellen) mit erreichtem Mindestmaß dürfen an den Teichen nicht zurückgesetzt werden.
- Die Mitnahme lebender Fische ist untersagt.
- Am Salzachsee sind Karpfen, Amur und Tolstolob ab 65 cm schonend zurückzusetzen.
- Jeder entnommene Fisch ist sofort nach dem Fang und vor Wiederaufnahme der Fischerei unlöschbar einzutragen:
- Mitglieder: Fangbuch & Tageskarte
- Nichtmitglieder: Tageskarte
- Nach erreichtem Tagesausfang ist das Fischen einzustellen.
- Im Setzkescher befindliche Fische dürfen nicht ausgetauscht werden (sie zählen zum Tagesausfang).
Schonzeiten & Mindestmaße
Gültig für die SSFV-Gewässer in den Bundesländern Salzburg und Oberösterreich. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen der Länder; Vereinsregelungen können strenger sein.
Bundesland Salzburg
* Am Salzachsee sind Karpfen, Amur und Tolstolob ab 65 cm schonend zurückzusetzen.
Bundesland Oberösterreich
Für alle hier nicht angeführten Wasserstrecken gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße des Landes OÖ.
Rechtliche Hinweise & Kontrollen
Die unerlaubte Mitnahme von Fischen, die den Tagesausfang maßgeblich überschreiten, führt zum entschädigungslosen Entzug der Lizenz und stellt ein Delikt nach § 137 StGB (Diebstahl) dar. Anzeige erfolgt ausnahmslos über die Polizeiinspektion an die Staatsanwaltschaft. Der entstandene Schaden wird zusätzlich gerichtlich im Zivilrechtsweg eingefordert. Zudem drohen Vereinsausschluss bzw. Lebenszeit-Sperre für alle SSFV-Gewässer.
Die Überschreitung des Tagesausfangs kann als Eingriff in fremdes Fischereirecht angezeigt und zusätzlich in Rechnung gestellt werden; eine Sperre für alle SSFV-Gewässer folgt.
Fischereischutzorgane sind im Rahmen ihres Dienstes berechtigt, Gepäckstücke und Fahrzeuge auf ihren Inhalt (Fische etc.) zu kontrollieren.
Weidgerechtigkeit & Respekt
Fische sind Lebewesen – wir Fischer handeln verantwortungsvoll und weidgerecht.
Respektiere Mensch und Tier. Wir wünschen Ihnen schöne Stunden an unseren Vereinsgewässern und ein kräftiges Petri Heil!
*Siehe ergänzende Hinweise zu Kinder-Mitfischen und 3-Ruten-Regel bei Mitgliedern.