Information für Gäste

Auch als Gast sind Sie beim Salzburger Sportfischerei-Verein herzlich willkommen! Ob erfahrener Fischer oder Einsteiger – in unseren Gewässern können Sie die Ruhe, Natur und Freude am Angeln genießen.

Wichtig: Zur Ausübung der Fischerei benötigen Sie immer zwei Dokumente:
1. Eine gesetzliche Fischerkarte (Gastfischerkarte oder Jahresfischerkarte) 2. Die Lizenz des Gewässerbewirtschafters (z. B. des SSFV)

Fischen im Bundesland Salzburg

In Salzburg ist eine gesetzliche Fischerkarte erforderlich. Sie unterscheidet zwischen:

  • Gastfischerkarte – für Kurzaufenthalte oder Urlaube
  • Jahresfischerkarte – für regelmäßig Fischende

Gastfischerkarte Salzburg

  • 24-Stunden-Karte: € 10,– – gültig im gesamten Bundesland für 24 h ab Ausstellung
  • 1- oder 2-Wochen-Karten: erhältlich beim Landesfischereiverband Salzburg oder online
  • Keine Limitierung: Karten können mehrmals pro Jahr erworben werden
Bezug: Gastfischerkarten für 24 Stunden sowie Lizenzen für alle SSFV-Gewässer erhalten Sie bei unseren Kartenausgabestellen.
Wochenkarten sind über den Landesfischereiverband Salzburg oder hejfish.com erhältlich.

Fischen im Bundesland Oberösterreich

Auch in Oberösterreich dürfen Gäste ohne abgelegte Fischerprüfung fischen – mit einer Gastfischerkarte des Landes Oberösterreich.

Rahmenbedingungen

  • Gültigkeit: 3 Wochen ab Ausstellung
  • Voraussetzungen: Mindestalter 12 Jahre & Lichtbildausweis
  • Begrenzung: max. 2 Gastfischerkarten pro Jahr
Bezug: Gastfischerkarten des Landes OÖ für SSFV-Gewässer sind bei unseren Kartenausgabestellen erhältlich.

Was ist eine Fischerkarte?

Die gesetzliche Fischerkarte ist ein behördlich anerkanntes Dokument, das zur Fischerei im jeweiligen Bundesland berechtigt. Sie wird vom Landesfischereiverband ausgestellt und gilt als Nachweis, dass der Inhaber die fischereirechtlichen Bestimmungen kennt.

Gastfischerkarte: zeitlich befristete Karte für Besucher oder Einsteiger.
Jahresfischerkarte: Karte für Fischer mit abgelegter Prüfung und dauerhaftem Wohnsitz.

Anerkennung zwischen Salzburg & Oberösterreich

Die Landesfischereiverbände Salzburg und Oberösterreich erkennen die jeweils abgelegte Fischerprüfung gegenseitig an. Für Fragen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Verband.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich immer beides: Fischerkarte und Lizenz?

Ja. Die gesetzliche Fischerkarte berechtigt zum Fischen im Bundesland, die Lizenz erlaubt das Angeln an einem bestimmten Gewässer (z. B. SSFV-Revier).

Wo erhalte ich alle SSFV-Kartenausgabestellen?

Eine vollständige Übersicht aller offiziellen Ausgabestellen finden Sie hier: Kartenausgabestellen anzeigen

Kann ich Gastfischerkarten mehrmals lösen?

Ja, in Salzburg sind Gastfischerkarten nicht limitiert und können beliebig oft im Jahr erworben werden.

Stand: aktuell. Änderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.