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Auch Gäste sind bei uns immer herzlich Willkommen!

 

Fischereilizenzen und Gastfischerkarten - auch für Personen ohne Fischerprüfung - sind bei unseren Ausgabestellen erhältlich.
Bundesland Salzburg - Gesetzliche Fischerkarten
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Zur Ausübung der Fischerei muss man im Besitz einer gültigen gesetzlichen Fischerkarte für das Bundesland Salzburg sein. Diese gibt es als

  • Gastfischerkarte (GFK)
  • Jahresfischerkarte (JFK)

Neben der gesetzlichen Fischerkarte benötigt man auch noch die privatrechtliche Erlaubnis des Bewirtschafters, sprich die Lizenz. Der Bewirtschafter (bzw. seine Ausgabestellen) dürfen die Lizenz nur an Personen ausgeben, die im Besitz einer gültigen gesetzlichen Fischerkarte (GFK oder JFK) für Salzburg sind. 

Es gibt Gastfischerkarten für 24 Stunden. Diese kostet €10,00 ist gültig für den Ausstellungszeitraum beginnend für die Dauer von 24 Stunden im gesamten Bundesland Salzburg. Ebenso gibt es Gastfischerkarten für 1 oder 2 WochenGastfischerkarten sind in Salzburg nicht begrenzt und können beliebig oft genutzt werden.

Gastfischerkarten  für 24 Stunden und Lizenzen für unsere Gewässer sind bei all unseren Kartenausgabestellen erhältlich. Gastfischerkarten für 1 oder 2 Wochen erhalten Sie beim Landesfischereiverband Salzburg oder online über hejfish.com.

 

 
Bundesland Oberösterreich - Gesetzliche Fischerkarten

Personen, welche keine Fischerlegitimation (Fischerkarte bzw. Prüfung) haben bzw. vorweisen können, sind berechtigt mit einer Gastfischerkarte den Fischfang in Oberösterreich auszuüben.

Die Gültigkeit der Gastfischerkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Gastfischer müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Gastfischerkarten lösen.

Oö. Gastfischerkarten für unsere Gewässer sind ausschließlich bei unserer Kartenausgabestelle Maria Schmiedlechner in Riedersbach erhältlich.

 

>Mehr Infos
Info für Jahresfischerkarteninhaber: Die Landesfischereiverbände Salzburg und Öberösterreich kennen gegenseitig die abgelegte Fischerprüfung an. Für genauere Informationen kontaktieren sie den jeweiligen Fischereiverband.