Generalversammlung abgesagt!

Sehr geehrte Vereinsmitglieder!

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie müssen wir leider die für den 11. Februar 2022 geplanten Generalversammlungen im Müllner Bräu Salzburg absagen bzw. verschieben. Sie werden – mit Vorbehalt – am Samstag den 25. Juni 2022 in unserer Fischzucht ohne Rahmenprogramm und Ehrengäste nachgeholt. Dies wurde durch den Vereinsvorstand in seiner am 10. Jänner 2022 abgehaltenen Sitzung einstimmig beschlossen.

Laut §14 (1) der aktuellen Covid-19 Verordnung wäre es möglich, dass auch Personen, die über keinen 2G-Nachweis verfügen an unaufschiebbare Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen (z.B. an der Generalversammlung), sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist, teilnehmen. In einem Gastronomiebetrieb hätten wir jedoch aufgrund der geltenden Zugangsbeschränkungen diese Möglichkeit nicht. Zudem ist es aus heutiger Sicht auch nicht vorherzusehen, wie sich die Pandemie weiterentwickeln wird. Die Prognosen sind alles andere als günstig, sodass eine gesetzliche bzw. behördliche Absage auch nicht auszuschließen wäre.

Das „Gesellschaftsrechtliche COVID-19 Gesetz“ sieht vor, dass abweichend vom Vereinsgesetz eine Versammlung bis zum 30. Juni 2022 verschoben werden kann. Eine davor ablaufende Funktionsperiode eines Vereinsorgans verlängert sich bis zu dieser Versammlung, sofern nicht früher dessen Abberufung oder eine Neubestellung erfolgt. Diese Verschiebung ist der Vereinsbehörde, in unserem Fall der LPD Salzburg, bekanntzugeben und im Falle einer anstehenden Neuwahl um entsprechende Eintragung der Verlängerung einer etwaigen Funktionsperiode des Leitungsorgans (Vorstands) im zentralen Vereinsregister bis zum 30. Juni 2022 zu ersuchen. Neuwahlen finden erst wieder 2023 statt und es ist auch keine Kooptation (Neubestellung) oder Abberufung eines Vorstandsmitgliedes im Vereinsregister notwendig.

Zu beachten sind unabhängig davon jedenfalls § 21 Abs. 1 und Abs. 2 des Vereinsgesetzes.  Demnach hat einerseits das Leitungsorgan zum Ende des Rechnungsjahrs innerhalb von fünf Monaten eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht zu erstellen; die Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel innerhalb von vier Monaten ab Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu prüfen. Diese Regeln werden eingehalten.

Es tut mir leid und wir bedauern es natürlich, dass wir diese Maßnahme einleiten müssen.

Die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft und besondere Verdienste um den Verein werden wir im Rahmen unseres Tages der offenen Tür anlässlich des 40-jährigen Bestehens unserer Fischzucht am 28. Mai 2022 nachholen.

Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihr Obmann – Werner Schörghofer e.H.