Um den Hochwasserschutz in der Stadt Salzburg sicherzustellen, sind nun das dritte Jahr in Folge wieder massive Baggerarbeiten mit Umlagerung des Flussschotters notwendig. Durch diese Maßnahmen soll – erneut – das Fließverhalten der Salzach für das Kraftwerk-Lehen verbessert werden.
Die Bauarbeiten beginnen in den kommenden Tagen und sollen lt. Salzburg AG – je nach Witterung – bis Mitte April abgeschlossen sein.
Der SSFV gab mit der PPS und dem VÖAFV eine gemeinsame Stellungnahme in der kurzfristig anberaumten Wasserrechtsverhandlung ab. Anzumerken ist, dass die Arbeiten in den letzten Jahren aufgrund von Gefahr in Verzug mittels einer einstweiligen Verfügung ohne Verhandlung durchgeführt wurden.
In der durch die Fischereiberechtigten abgegebenen Stellungnahme im Verfahren wurde natürlich auf den massiven Eingriff in das Ökosystem und die Beeinträchtigung der Fischerei hingewiesen. Daher wurde mit der Salzburg AG ein Besatzausgleich sowohl für den entstehenden ökologischen Schaden (Äschen und Bachforellen 1+/2+) als auch für den wirtschaftlichen Schaden (Regenbogen- und Bachforellen 3+) getroffen.
Ein großes Anliegen war es auch, dass die Fischaufstiege unterhalb des Kraftwerkes freibleiben und nicht nach Abschluss der Arbeiten erneut mit schwerem Gerät freigelegt werden müssen.
Uns ist natürlich bewusst, dass diese Arbeiten immensen Schaden an dem Ökosystem Salzach darstellen. Zumal auch in dieser Zeit die Äschenlaichzeit beginnt, die vor kurzem geschlüpften Bachforellenbrütlinge die Flachwasserzonen als ihr Habitat und Rückzugsort jetzt in Anspruch nehmen, aber auch viele weitere Fische wie Koppe und Co sowie Wassertiere und Keinstlebewesen enormen Schaden davon tragen werden. Und zu erwähnen ist natürlich auch die Beeinträchtigung bei der Ausübung der Angelfischerei durch diese Bauarbeiten.
Wir haben als Fischereiberechtige keine Möglichkeit diese Bauarbeiten zu verhindern. Das ist auch nicht unser Bestreben, der Hochwasserschutz hat natürlich Vorrang. Nichts desto trotz entsteht ein Schaden am Ökosystem, der durch den Kraftwerksbetreiber in angemessener Höhe ausgeglichen werden muss. Zudem sollte man die getroffenen Maßnahmen und vor allem den daraus resultierenden Erfolg oder Nichterfolg überdenken.
„Sollten diese Baggerarbeiten zu einem Dauerzustand werden, werden wir uns als SSFV in Zukunft nicht mehr mit dem doch bescheidenen Besatzausgleich der Salzburg AG zufrieden geben und die – wenn nötig – durch Gutachter festgestellten tatsächlichen Schäden auf dem Zivilrechtsweg einfordern“ , so Obmann Werner Schörghofer